I. Allgemeines

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von TIVADAR SR&A GmbH liegen diese Bedingungen sowie etwaige individuelle vertragliche Vereinbarungen ausschließlich zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Au ragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn TIVADAR SR&A GmbH hat diesen ausdrücklich schri lich zuges mmt.
Ein Vertrag kommt, mangels besonderer Vereinbarung, mit der schri lichen Au ragsbestä gung zustande. Mitarbeiter der TIVADAR SR&A GmbH sind verpflichtet, mündliche Nebenabreden oder Zusagen schri lich zu bestä gen, die über den Inhalt des schri lichen Vertrages hinausgehen oder diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Nachteil von TIVADAR SR&A GmbH ändern.
2. Angebote von TIVADAR SR&A GmbH sind freibleibend.
3. TIVADAR SR&A GmbH behält sich an Mustern, Angeboten, Zeichnungen u.ä. Informa onen körperlicher und unkörperlicher Art, auch in elektronischer Form, Eigentums‐ und Urheberrechte vor; sie dürfen Dri en nicht zugänglich gemacht werden. TIVADAR SR&A GmbH verpflichtet sich, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Informa onen und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

   

II. Preis und Zahlung

 

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug an TIVADAR SR&A GmbH zu leisten, und zwar mit Versand bzw. Meldung der Versandbereitscha durch TIVADAR SR&A GmbH.
3. Bei Zahlungsverzug berechnet TIVADAR SR&A GmbH Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

   

III. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung

 

1. TIVADAR SR&A GmbH liefert auf Basis der in ihren technischen Unterlagen enthaltenen charakteris schen Werte sowie Maß‐ und Mengenangaben, handelsübliche Abweichungen sind zulässig.
2. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die Einhaltung verbindlich vereinbarter Liefer‐ bzw. Leistungstermine oder –fristen durch TIVADAR SR&A GmbH setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit TIVADAR SR&A GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Die Lieferverpflichtung und die Einhaltung der Lieferfrist stehen unter dem Vorbehalt rich ger und rechtzei ger Selbstbelieferung (insbesondere mit Vormaterial) durch die Zulieferer von TIVADAR SR&A GmbH, es sei denn, die nicht rich ge oder verspätete Selbst‐ belieferung ist durch TIVADAR SR&A GmbH verschuldet. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt TIVADAR SR&A GmbH sobald als möglich mit.
4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf dem Frach ührer übergeben wurde oder – sofern sich der Versand ohne Verschulden von TIVADAR SR&A GmbH verzögert ‐ die Versandbereitscha gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist, außer bei berech gter Abnahmeverweigerung, der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft .
5. Änderungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferfrist bis TIVADAR SR&A GmbH ihre Machbarkeit geprü hat und um den Zeitraum, der für die Umsetzung der neuen Vorgaben in die Produk on notwendig ist. Wird durch den Änderungswunsch eine laufende Produk on unterbrochen, kann TIVADAR SR&A GmbH andere Au räge vorziehen und abschließen. TIVADAR SR&A GmbH ist nicht verpflichtet, während der Verzögerung Produk onskapazitäten freizuhalten.
6. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand‐ bzw. der Abnahmebereitscha , die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
7. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von TIVADAR SR&A GmbH zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material‐ oder Energiebe‐ schaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskrä en, Energie oder Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insb. Import‐ oder Exportlizenzen) zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei Vorlieferanten von TIVADAR SR&A GmbH oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. TIVADAR SR&A GmbH wird dem Besteller den Beginn und das Ende derar ger Umstände baldmöglichst mi eilen.
Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktri berech gt. Schadensersatzan‐ sprüche sind in den in Ziffer 7 Absatz 1 genannten Fällen ausgeschlossen.
8. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschä sbeziehung mit TIVADAR SR&A GmbH nicht oder nur teilweise nachkommt.
9. Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn TIVADAR SR&A GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgül g unmöglich wird. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berech gtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat sowie eine Nutzung der gelieferten Gegenstände ohne den nicht gelieferten Teil der Lieferung unmöglich ist. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung en allenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von TIVADAR SR&A GmbH. Im Übrigen gilt Abschni VII. Tri die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges ein oder ist der Besteller für diese Umstände allein oder weit überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
10. Setzt der Besteller bei Lieferverzug TIVADAR SR&A GmbH ‐ unter Berücksich gung der gesetzlichen Ausnahmefälle ‐ nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.
11. Bei Lieferverzug ist die Ha ung von TIVADAR SR&A GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % pro vollendeter Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf max. 5 % des Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Der Schadensersatzanspruch sta der Leistung gem. Abschni VII. wird dadurch nicht berührt. Der Besteller informiert TIVADAR SR&A GmbH spätestens bei Vertragsschluss über Vertragsstrafen, die gegenüber seinem Abnehmer gelten.

   

IV. Gefahrübergang, Abnahme

 

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand dem Frachtführer übergeben wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder TIVADAR SR&A GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung, übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von TIVADAR SR&A GmbH über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die TIVADAR SR&A GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand‐ bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. TIVADAR SR&A GmbH verpflichtet sich, auf Kosten des Bestellers die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
3. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig, soweit vertraglich nicht ausdrücklich untersagt.

   

V. Eigentumsvorbehalt

 

1. TIVADAR SR&A GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn TIVADAR SR&A GmbH sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. TIVADAR SR&A GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklärt TIVADAR SR&A GmbH den Rücktritt, ist sie zur freihändigen Verwertung berechtigt.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Verlust, Feuer‐ und Wasserschäden ausreichend zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Die Versicherungspolice sowie der Nachweis der Bezahlung der Prämien sind TIVADAR SR&A GmbH auf Verlangen vorzulegen. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tri􏰂 der Besteller bereits jetzt an TIVADAR SR&A GmbH ab. Sobald das Eigentum auf den Besteller übergeht, erlischt die Abtretung. Müssen Wartungs‐ und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller TIVADAR SR&A GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sons􏰁gen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, TIVADAR SR&A GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tri􏰂 der Besteller schon jetzt an TIVADAR SR&A GmbH in Höhe des mit TIVADAR SR&A GmbH vereinbarten Faktura Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von TIVADAR SR&A GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. TIVADAR SR&A GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5. Die Be‐ und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Au􏰀rag für TIVADAR SR&A GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, TIVADAR SR&A GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt TIVADAR SR&A GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu dem der anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller TIVADAR SR&A GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für TIVADAR SR&A GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von TIVADAR SR&A GmbH gegen den Besteller tri􏰂 der Besteller auch solche Forderungen an TIVADAR SR&A GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; TIVADAR SR&A GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
6. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann TIVADAR SR&A GmbH die Befugnis zur Weiterveräußerung gem. Ziffer 4 und zur Weiterverwendung gem. Ziffer 5 widerrufen und verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mi􏰂eilt.
7. TIVADAR SR&A GmbH verpflichtet sich, diejenigen ihr zustehenden Sicherheiten, deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, auf Verlangen des Bestellers nach Wahl von TIVADAR SR&A GmbH freizugeben.

   

VI. Mängelansprüche

 

Für Sach‐ und Rechtsmängel der Lieferung leistet TIVADAR SR&A GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche, vorbehaltlich Abschnitt VII., Gewähr wie folgt:

 

1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach Wahl von TIVADAR SR&A GmbH nachzubessern oder mangelfrei zu ersetzen, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist TIVADAR SR&A GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von TIVADAR SR&A GmbH.
2. Zur Vornahme aller TIVADAR SR&A GmbH notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller ‐ unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle ‐ nach Verständigung mit TIVADAR SR&A GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist TIVADAR SR&A GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei TIVADAR SR&A GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von TIVADAR SR&A GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
3. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt TIVADAR SR&A GmbH ‐ soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt ‐ die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. TIVADAR SR&A GmbH trägt außerdem die Kosten des Aus‐ und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten, soweit hierdurch keine unverhältnismäßige Belastung TIVADAR SR&A GmbH eintritt.
4. Der Besteller hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn TIVADAR SR&A GmbH ‐ unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle ‐ eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Abschnitt VII. dieser Bedingungen.
5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel.
6. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung TIVADAR SR&A GmbH für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung TIVADAR SR&A GmbH vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.
7. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird TIVADAR SR&A GmbH auf seine Kosten dem Besteller grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch TIVADAR SR&A GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird TIVADAR SR&A GmbH den Besteller von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
8. Die in Abschnitt VI. Ziffer 7 genannten Verpflichtungen TIVADAR SR&A GmbH sind vorbehaltlich Abschnitt VII. für den Fall der Schutz‐ oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn der Besteller TIVADAR SR&A GmbH unverzüglich von geltend gemachten Schutz‐ oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, der Besteller TIVADAR SR&A GmbH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. TIVADAR SR&A GmbH die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt VI. Ziffer 7 ermöglicht, TIVADAR SR&A GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben, der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Bestellers beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Besteller den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
9. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, soweit TIVADAR SR&A GmbH nicht wegen Körperschäden ha􏰀et, ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, den Mangel arglistig verschwiegen oder insoweit eine darüber hinausgehende Garantie übernommen hat oder zwingend eine längere gesetzliche Frist vorgesehen ist.

 

 

   

VII. Allgemeine Haftung

 

1. TIVADAR SR&A GmbH ha􏰀et – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die TIVADAR SR&A GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit TIVADAR SR&A GmbH garantiert hat, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen‐ oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ha􏰀et TIVADAR SR&A GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
2. Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr, nachdem der Besteller Kenntnis vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hä􏰂e erlangen müssen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Körperschäden und wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.

   

VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

1. Es gilt deutsches Recht. Das UN‐Übereinkommen über Verträge über den interna􏰁onalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausge‐ schlossen.
2. Ist der Besteller Kaufmann, ist Gerichtsstand das für den Sitz TIVADAR SR&A GmbH zuständige Gericht. TIVADAR SR&A GmbH ist jedoch berech􏰁gt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.

   

Zusatzbedingungen für die Erbringung von Serviceleistungen
Für die Erbringung von Serviceleistungen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

       

I. Erbringung der Serviceleistung, Fristen, Annahmeverzug

 

1. Die Serviceleistungen werden abhängig von den organisatorischen Gegebenheiten und Erfordernissen nach Wahl von TIVADAR SR&A GmbH entweder beim Besteller oder in der Betriebsstätte von TIVADAR SR&A GmbH erbracht.
2. Die für die Serviceleistungen angegebenen Termine und Fristen beruhen auf Schätzungen und sind daher unverbindlich. Eine von TIVADAR SR&A GmbH angegebene Leistungszeit ist nur verbindlich, wenn diese auf Verlangen des Bestellers von TIVADAR SR&A GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird.
3. Sollte im Laufe der Leistungserbringung festgestellt werden, dass zusätzliche und/oder andere Leistungen erforderlich sind, verzögert sich die Leistungszeit entsprechend. In diesen Fällen wird TIVADAR SR&A GmbH den Besteller mündlich oder schriftlich informieren.
4. Werden die Leistungen im Betrieb von TIVADAR SR&A GmbH erbracht und hat der Besteller einen vom der Serviceleistung betroffenen Gegenstand abzuholen, und erfolgt die Abholung nicht oder nicht rechtzeitig, wird TIVADAR SR&A GmbH nach eigener Wahl den Gegenstand auf Kosten und Gefahr des Bestellers in ihren oder in den Betriebsräumen Dritter lagern oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller senden.

   

II. Preise

 

Die Preise sind, wenn nicht anderweitig spezifiziert, Pauschalpreise, die die im Angebot aufgeführten Arbeiten enthalten. Im Rahmen der Auftragsdurchführung erforderlicher Mehraufwand, der nicht von TIVADAR SR&A GmbH zu vertreten ist, wird nach Zeitaufwand gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet.

   

III. Mitwirkung des Bestellers

 

1. Der Besteller hat das Servicepersonal von TIVADAR SR&A GmbH bei der Durchführung der Servicearbeiten auf eigene Kosten zu unterstützen.
2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Serviceeinsatzort notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat den Serviceeinsatzleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Servicepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt TIVADAR SR&A GmbH bei Verstößen des Servicepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden in Absprache mit dem Serviceeinsatzleiter den Zutritt zum Werksgelände verweigern.

   

IV. Technische Hilfeleistung des Bestellers

 

1. Der Besteller ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu:
a) Bereitstellung von geeigneten Hilfskräften in der für die Servicearbeiten erforderlichen Zahl und für die erforderliche Zeit; die Hilfskräfte haben im Hinblick auf die Serviceleistungen die Weisungen des Serviceeinsatzleiters zu befolgen. Die Hilfskräfte bleiben Erfüllungsgehilfen des Bestellers. Ist durch die Hilfskräfte ein Mangel oder Schaden aufgrund von Weisungen des Serviceeinsatzleiters entstanden, so gilt vorstehende Ziffer VII. Allgemeine Haftung
b) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (z.B. Hebezeuge) und der erforderlichen Bedarfsgegenstände und ‐stoffe (z.B. Rüsthölzer, Keile, Unterlagen).
c) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse.
d) Entsorgung der gebrauchten Hilfsstoffe nach Rücksprache mit dem Serviceeinsatzleiter.
e) Schutz von Servicearbeitsort und ‐materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art sowie
f) Reinigung des Arbeitsortes.
2. Die technische Hilfeleistung des Bestellers muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Servicearbeiten unverzüglich nach Ankunft des Servicepersonals begonnen und ohne vom Besteller verursachte Verzögerung durchgeführt werden können.
3. Der Besteller stellt TIVADAR SR&A GmbH auf Verlangen unverzüglich alle für die Erbringung der Servicearbeiten erforderlichen Unterlagen, insbesondere die technische Dokumentation (z.B. Fließbilder, Detailzeichnungen von Apparaten oder Anlagenteilen) zur Verfügung.
4. Kommt der Besteller seinen Pflichten nicht nach, ist TIVADAR SR&A GmbH nach Fristsetzung berechtigt, die dem Besteller obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen. Die sonstigen gesetzlichen Rechte von TIVADAR SR&A GmbH bleiben unberührt.

   

V. Betriebsmittel von TIVADAD SR&A GmbH

 

Der Besteller haftet, wenn ohne Verschulden von TIVADAR SR&A GmbH die von TIVADAR SR&A GmbH gestellten Betriebsmittel am Serviceeinsatzort beschädigt oder zerstört werden oder ohne Verschulden von TIVADAR SR&A GmbH in Verlust geraten. Der Besteller stellt sicher, dass diese Betriebsmittel zum Wiederbeschaffungswert versichert sind.


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